Empfehlen wir vor allem bei Kindern ab 12 Jahren, weil dann die bleibenden Backenzähne durchgebrochen sind.
Man unterscheidet zwischen der einfachen Fissurenversiegelung von der erweiterten Fissurenversiegelung. Bei der einfachen Fissurenversiegelung werden die kariesfrei erscheinenden Fissuren und Grübchen nach Zahnreinigung und Schmelzkonditionierung mit Komposite abgedeckt. Man bezeichnet dies als primär präventive Massnahme. Die erweiterte Fissurenversiegelung umfasst die Behandlung eines bereits vorhandenen kleinen kariösen Defekts und wird als sekundär präventive Massnahme definiert.